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Compliance26. April 20263 Min Lesezeit

CLP-Deadline 2026: Was die delegierte Verordnung 2023/707 für Hersteller wirklich bedeutet

Die zwei Stichtage 01.05.2026 und 01.11.2026 in einer Tabelle, Konsequenzen bei Nicht-Einhaltung und ein 5-Schritte-Aktionsplan.

Die delegierte Verordnung (EU) 2023/707 hat zwei zentrale Stichtage für 2026 festgelegt — und beide werden von vielen Herstellern noch immer falsch verstanden. Dieser Beitrag schafft Klarheit: Was zählt als „neu", was als „Bestand", und welche Konsequenzen drohen, wenn die Frist verpasst wird.

Die zwei Stichtage in einer Tabelle

Die Doppeldeadline bezieht sich auf zwei Produkt-Kategorien — Stoffe und Gemische — und unterscheidet jeweils zwischen Neu-Inverkehrbringen und Bestand:

  • Stoffe — neu in Verkehr gebracht: seit 01.05.2025 verbindlich
  • Stoffe — Bestand: Frist bis 01.11.2026
  • Gemische — neu in Verkehr gebracht: Frist bis 01.05.2026
  • Gemische — Bestand: Frist bis 01.05.2028

Das heißt: Wer ab dem 01.05.2026 ein neues Gemisch erstmals in Verkehr bringt, muss die 2023/707-Klassifizierung im SDB ausweisen. Wer ein Gemisch schon vor diesem Datum verkauft hat, hat noch zwei Jahre länger Zeit — bis zum 01.05.2028.

Was zählt als „neu" vs. „Bestand"?

Ein Gemisch oder Stoff ist „in Verkehr gebracht", sobald es einer dritten Partei in der EU entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung gestellt wurde. Das umfasst Verkauf, kostenlose Muster, Geschenke und Konzern-interne Lieferungen zwischen Tochter-Gesellschaften.

Praktisch gesehen: Wenn dein Produkt am 30.04.2026 schon einmal an einen Kunden geliefert wurde — auch in Kleinstmenge — dann ist es Bestand. Wenn es am 01.05.2026 zum ersten Mal an einen Kunden geht, ist es neu.

Konsequenzen bei Nicht-Einhaltung

Es gibt kein pauschales Marktverbot ab 01.05.2026 für alle SDBs — ein Mythos, der in vielen Schulungs-Folien zu lesen ist. Korrekt ist: Wer die jeweilige Frist verpasst, verstößt gegen die CLP-Verordnung. Konsequenzen:

  • Markrücknahme durch die nationale Aufsichtsbehörde
  • Bußgelder je nach Bundesland in DE bis 50.000 Euro
  • Reputationsschaden in der Lieferkette — Industriekunden lehnen nicht-konforme SDBs ab
  • Versicherungsschutz kann erlöschen, wenn ein Schaden mit nicht-konformen SDBs in Verbindung steht

5-Schritte-Aktionsplan

  1. Bestandsaufnahme: Liste aller SDBs in einer Excel-Datei oder Datenbank — mit Versionsstand, Datum der letzten Änderung, Sprachversionen.
  2. Priorisierung: SDBs nach Vertriebsmenge sortieren. Bestseller zuerst — bei ihnen wirkt sich ein Markrücknahme am stärksten aus.
  3. Klassifizierung: Jeden Stoff in deinen Gemischen gegen ECHA-C&L abgleichen. Sind ED-, PMT- oder vPvM-Klassifizierungen veröffentlicht?
  4. Patch: Abschnitt 2 mit neuen Klassifizierungen aktualisieren, Abschnitt 16 mit Versionsnotiz, neuen Versionsstand anlegen.
  5. Multi-Sprach-Export: SDB in alle EU-Sprachen, in denen du in Verkehr bringst.

Häufige Missverständnisse

„Nur Pflanzenschutz und Biozide sind betroffen." — Falsch. Die Klassen ED, PMT und vPvM gelten für alle Stoffe und Gemische, unabhängig von der Verwendung.

„Wir können Bestand bis 2028 ignorieren." — Riskant. Bestandsgemische haben bis 01.05.2028 Zeit, aber Industriekunden fragen schon 2026 nach 2023/707-konformen SDBs. Wer wartet, verliert Aufträge.

„Service-Büros sind die einzige Lösung." — Nicht mehr. Cloud-Software wie SDB Patch automatisiert die Re-Klassifizierung und ist für KMU 5–10× günstiger.

FAQ

Wer ist verantwortlich für das SDB? Die Person, die das Gemisch oder den Stoff erstmals in der EU in Verkehr bringt — Hersteller bei DE-Produktion, Importeur bei Drittländer-Import.

Brauchen wir eine PCN-Aktualisierung pro Patch? Nicht zwingend, aber bei substanziellen Änderungen an Klassifizierung oder Zusammensetzung. Faustregel: Wenn sich Abschnitt 2 oder 3 ändert, prüfe die PCN.

Wie schnell schafft man 250 SDBs? Mit Service-Büro 6–12 Monate, manuell intern 8–12 Monate, mit Cloud-Software wie SDB Patch 14 Tage bis 6 Wochen.

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Tags
CLP2023/707DeadlineHerstellerImporteur

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