REACH Anhang II: Die 16 Abschnitte eines Sicherheitsdatenblatts
Jedes Sicherheitsdatenblatt in der EU folgt dem 16-Abschnitte-Schema aus REACH Anhang II. Diese Seite zeigt, was in jedem Abschnitt stehen muss, welche Sprachen gelten und welche Format-Vorgaben verbindlich sind.
Was ist Anhang II der REACH-Verordnung?
Anhang II der REACH-Verordnung (EG) 1907/2006 regelt Form und Inhalt des Sicherheitsdatenblatts. Er definiert die 16 Pflicht- Abschnitte, die jedes SDB enthalten muss, sowie die Pflichtinhalte je Abschnitt. Anhang II wurde mehrfach angepasst — die aktuelle Fassung gilt seit der VO (EU) 2020/878.
Die 16 Pflicht-Abschnitte im Überblick
- Bezeichnung des Stoffs/Gemischs und Hersteller
- Mögliche Gefahren
- Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
- Erste-Hilfe-Maßnahmen
- Maßnahmen zur Brandbekämpfung
- Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
- Handhabung und Lagerung
- Begrenzung und Überwachung der Exposition / Persönliche Schutzausrüstung
- Physikalische und chemische Eigenschaften
- Stabilität und Reaktivität
- Toxikologische Angaben
- Umweltbezogene Angaben
- Hinweise zur Entsorgung
- Angaben zum Transport
- Rechtsvorschriften
- Sonstige Angaben
Pflichtinhalte je Abschnitt (Auszug)
Abschnitt 1: Produktbezeichnung, UFI (für PCN-pflichtige Gemische), empfohlene Verwendungen, Hersteller-Adresse und Notrufnummer.
Abschnitt 2: Einstufung nach CLP, Kennzeichnungselemente (Piktogramme, Signal-Wort, H- und P-Sätze), sonstige Gefahren (z. B. 2023/707-Klassifizierungen).
Abschnitt 3: Stoffname, CAS-/EG-Nummer und Konzentration jedes klassifizierungs-relevanten Inhaltsstoffs. Vertraulichkeits-Logik nach Anhang II.
Abschnitt 12: Toxizität für Wasserorganismen, Persistenz, Bioakkumulation, Mobilität (neu nach 2023/707), Ergebnisse der PBT- und vPvB-Bewertung.
Abschnitt 16: Versionsangabe, Änderungs-Historie, Verweis auf relevante Rechtsvorschriften.
Sprachen-Pflicht (Art. 31 Abs. 5)
Nach Artikel 31 Abs. 5 REACH ist das Sicherheitsdatenblatt in der Amtssprache jedes Mitgliedstaats zur Verfügung zu stellen, in dem das Produkt in Verkehr gebracht wird. Vertreibst du nach Frankreich, brauchst du das SDB auf Französisch; nach Polen auf Polnisch; nach Italien auf Italienisch.
Bei EU-weitem Vertrieb können das schnell 24 Sprachversionen pro Produkt werden — manuell nicht skalierbar.
Format-Vorgaben
- 16 Abschnitte zwingend in genau dieser Reihenfolge
- Jede Unter-Position (z. B. 2.1, 2.2) muss vorhanden sein
- Versionsangabe und Datum auf jeder Seite
- PDF-Format mit Such- und Kopierfunktion (kein Bild-Scan)
FAQ
Siehe Frage-Box unten.
Mit SDB Patch prüfst du jedes Bestands-SDB gegen alle 16 Abschnittsanforderungen automatisch — und exportierst in 24 EU-Sprachen auf einen Klick.
Beta-Zugang anfordernHäufige Fragen
Wer muss ein SDB erstellen?
Hersteller, Importeure und nachgeschaltete Anwender, die einen gefährlichen Stoff oder ein gefährliches Gemisch in der Lieferkette weitergeben. Nicht für Endverbraucher direkt — die kriegen Etikett und Beipackzettel.
Reicht eine Anhang-II-Konforme Vorlage in Word?
Formal ja, fachlich nicht. Die Inhalte müssen technisch korrekt sein und werden bei Inspektionen geprüft. Cloud-Software wie SDB Patch automatisiert die fachliche Pflege und liefert Audit-Trail dazu.