TRGS 220: Was deutsche SDB-Ersteller wirklich beachten müssen
TRGS 220 ist die nationale Konkretisierung für Sicherheitsdatenblätter in Deutschland. Sie regelt Sachkunde-Anforderungen, sprachliche Pflichten und das Verhältnis zur GefStoffV — und ist Pflicht für jeden DE-Inverkehrbringer.
Was ist TRGS 220?
Die Technische Regel für Gefahrstoffe 220 (TRGS 220) konkretisiert die nationalen Anforderungen an Sicherheitsdatenblätter in Deutschland. Sie ergänzt die EU-Vorgaben aus REACH Anhang II um deutsche Spezifika. Die aktuelle Fassung trägt das Datum Februar 2022.
Sachkunde-Anforderungen
Das SDB ist von einer sachkundigen Person zu erstellen. Sachkunde umfasst Kenntnisse in Chemie, Toxikologie, Umweltschutz und einschlägigem Recht (CLP, REACH, GefStoffV). Sachkunde wird durch einschlägige Berufsausbildung plus regelmäßige Fortbildung nachgewiesen.
Externe Sachkundige (z. B. Service-Büros) müssen ihre Sachkunde ebenfalls nachweisen. SDB Patch ist Werkzeug, nicht Sachkunde — der sachkundige Anwender bleibt für die fachliche Korrektheit verantwortlich.
Nationale Besonderheiten
- Deutsche Sprache: SDBs für DE-Markt müssen deutsch sein (auch wenn Empfänger Englisch versteht).
- Hinweise auf TRGS: SDB sollte auf einschlägige TRGS verweisen, z. B. TRGS 400 (Gefährdungsbeurteilung), TRGS 510 (Lagerung).
- Hinweise auf GefStoffV: SDB ist Grundlage für die Gefährdungsbeurteilung des Anwenders nach GefStoffV.
- BG-Verweise: Verweis auf einschlägige BG-Informationen, z. B. BG RCI für Chemie.
Verhältnis zu CLP und REACH
TRGS 220 ergänzt, sie ersetzt nicht. REACH Anhang II definiert die 16 Pflicht-Abschnitte, CLP definiert die Klassifizierungen — TRGS 220 konkretisiert die Erstellung in Deutschland und füllt Lücken, die in EU-Recht offen bleiben.
Praxis-Tipps
- Sachkundige Person formal benennen (z. B. im Organigramm)
- Sachkunde durch jährliche Fortbildung dokumentieren
- SDB-Erstellung als Prozess in der QM-Doku verankern
- Audit-Trail führen — die TRGS 220 verlangt Nachvollziehbarkeit
- Bei Service-Büros: Sachkunde-Nachweis im Vertrag verankern
FAQ
Siehe Frage-Box unten.
SDB Patch berücksichtigt TRGS 220 ab dem ersten Patch — inklusive Sachkunde-Verweisen, deutscher Sprache als Pflicht und der korrekten Einbindung in den GefStoffV-Workflow.
Beta-Zugang anfordernHäufige Fragen
Brauche ich einen sachkundigen SDB-Ersteller?
Ja. § 11 GefStoffV verlangt einen sachkundigen Erstellern oder eine entsprechend geschulte Person. SDB Patch ersetzt diese Sachkunde nicht — es unterstützt den sachkundigen Anwender.
Reicht ein englisches SDB für deutsche Kunden?
Nein. Das SDB ist in deutscher Sprache zur Verfügung zu stellen, sobald es in Deutschland in Verkehr gebracht wird. SDB Patch exportiert automatisch eine deutsche Version.