CLP-Verordnung 2023/707: Die vier neuen Gefahrenklassen ED HH, ED ENV, PBT/vPvB und PMT/vPvM
Die delegierte Verordnung (EU) 2023/707 erweitert das CLP-System um vier neue, rein europäische Gefahrenklassen — endokrine Disruptoren mit Wirkung auf Mensch (ED HH) und Umwelt (ED ENV), PBT/vPvB und PMT/vPvM. Was Hersteller, Importeure und Formulierer jetzt wissen müssen.
Was ist die delegierte Verordnung (EU) 2023/707?
Die delegierte Verordnung (EU) 2023/707 der Europäischen Kommission vom 19. Dezember 2022, veröffentlicht im Amtsblatt am 31. März 2023, ändert die CLP-Verordnung (EG) 1272/2008. Sie führt vier neue, rein europäische Gefahrenklassen ein, die im UN-GHS bisher nicht existieren: endokrine Disruptoren mit Wirkung auf den Menschen (ED HH) und auf die Umwelt (ED ENV), PBT/vPvB (persistent, bioakkumulierbar, toxisch bzw. sehr persistent, sehr bioakkumulierbar — bisher nur REACH-Kriterien, jetzt eigene CLP-Klasse) sowie PMT/vPvM (persistent, mobil, toxisch bzw. sehr persistent, sehr mobil).
Hintergrund ist die EU-Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit (CSS) im Rahmen des Green Deal. Stoffe, die auf Hormonsystem oder Wasser-Resourcen wirken, sollen frühzeitig identifiziert und mit Pflicht-Klassifizierung in der Lieferkette kommuniziert werden.
Die vier neuen Gefahrenklassen im Überblick
ED HH — Endokrine Disruptoren (humangesundheitliche Wirkung)
Stoffe, die das Hormonsystem des Menschen so beeinträchtigen, dass Schädigungen zu erwarten sind (Kategorie 1: bekannt/vermutet, Kategorie 2: verdächtig). Beispiele: Bisphenol A, bestimmte Phthalate, einzelne Konservierungsmittel.
ED ENV — Endokrine Disruptoren (Umwelt-Wirkung)
Stoffe, die das Hormonsystem von Tieren so beeinträchtigen, dass Populations-Effekte zu erwarten sind (ebenfalls Kategorie 1 und 2). Beispiele: bestimmte Pestizide, bromierte Flammschutzmittel.
PBT/vPvB — persistent, bioakkumulierbar, toxisch
Die aus REACH Anhang XIII bekannten PBT-/vPvB-Kriterien (persistent, bioakkumulierbar, toxisch bzw. sehr persistent, sehr bioakkumulierbar) werden erstmals zur eigenen CLP-Gefahrenklasse mit Einstufungs- und Kennzeichnungspflicht — bisher waren sie nur ein Bewertungsmaßstab im Registrierungsverfahren.
PMT/vPvM — persistent, mobil, toxisch
Neu definierte Klasse für Stoffe, die in der Umwelt nicht abgebaut werden, sich gut im Wasser bewegen und toxisch sind (vPvM: sehr persistent, sehr mobil — schärfere Schwellenwerte, ohne Toxizitäts-Nachweis). Hohe Relevanz für Trinkwasser-Ressourcen. Beispiele: PFAS, bestimmte perfluorierte Carbonsäuren.
Fristen und Übergangszeiträume
Die Übergangsfristen sind getrennt nach Stoffen und Gemischen, jeweils nach „neu in Verkehr gebracht“ und „Bestand“:
- Stoffe — neu in Verkehr gebracht: seit 1. Mai 2025
- Stoffe — Bestand: bis 1. November 2026
- Gemische — neu in Verkehr gebracht: bis 1. Mai 2026
- Gemische — Bestand: bis 1. Mai 2028
Wichtig: Es gibt kein pauschales Marktverbot ab 1. Mai 2026 für alle Datenblätter. Die Stichtage gelten getrennt — wer die jeweilige Frist verpasst, verliert die Berechtigung zum In-Verkehr-Bringen.
Welche SDB-Abschnitte sind betroffen?
Re-Klassifizierungen wirken sich primär auf folgende Abschnitte des Sicherheitsdatenblatts aus:
- Abschnitt 2 — Mögliche Gefahren: neue GHS-Piktogramme, neue H-Sätze, neue Signal-Wörter
- Abschnitt 3 — Zusammensetzung/Inhaltsstoffe: aktualisierte Klassifizierungen pro Inhaltsstoff
- Abschnitt 9 — Physikalische und chemische Eigenschaften: ggf. Mobilität (logKow, logD, Henry)
- Abschnitt 12 — Umweltbezogene Angaben: Persistenz, Bioakkumulation, Mobilität
- Abschnitt 16 — Sonstige Angaben: Versionsnotiz mit Begründung der Änderung
Wie patchst du bestehende SDBs?
Praktisches Vorgehen für ein typisches KMU mit 250 SDBs:
- Bestandsaufnahme: Alle aktuellen SDBs digital erfassen, Stoff-Liste je SDB extrahieren.
- Priorisierung: SDBs nach Vertriebsmenge und Risiko-Profil priorisieren — nicht alle gleichzeitig anfassen.
- Klassifizierung: Pro Stoff gegen ECHA-C&L-Inventar abgleichen, ED/PMT/vPvM-Status klären, Begründung dokumentieren.
- Patch: Abschnitt 2 mit neuen Klassifizierungen aktualisieren, Abschnitt 16 mit Versionsnotiz ergänzen, neuen Versionsstand anlegen.
- Multi-Sprach-Export: SDB in alle relevanten EU-Sprachen übersetzen.
- PCN-Update: Wenn Klassifizierung sich ändert, ist die Poison Centre Notification zu aktualisieren — UFI-Code ggf. neu zu generieren.
Tools und Quellen
Die ECHA C&L-Datenbank ist die maßgebliche Quelle für harmonisierte Klassifizierungen. Der ECHA-Leitfaden zur Erstellung von SDBs beschreibt die Pflicht-Inhalte je Abschnitt. Der REACH-CLP-Biozid- Helpdesk der BAuA bietet kostenlose Beratung für deutsche Unternehmen.
FAQ
Siehe Frage-Box unten.
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Beta-Zugang anfordernHäufige Fragen
Was ist konkret neu an 2023/707?
Vier neue Gefahrenklassen: ED HH und ED ENV (endokrine Disruptoren mit Wirkung auf Mensch bzw. Umwelt), PBT/vPvB (persistent, bioakkumulierbar, toxisch bzw. sehr persistent, sehr bioakkumulierbar) und PMT/vPvM (persistent, mobil, toxisch bzw. sehr persistent, sehr mobil). Diese Klassen existieren bisher nur in der EU — andere GHS-Regionen ziehen noch nicht nach.
Wer ist betroffen?
Alle, die Stoffe oder Gemische in der EU in Verkehr bringen — Hersteller, Importeure, Formulierer und Distributoren. Die ECHA schätzt rund 12.000 Unternehmen allein in Deutschland.
Wie streng ist die Stichtag-Logik?
Sehr streng. Wer nach dem Stichtag ohne korrekte Klassifizierung in Verkehr bringt, verstößt gegen die CLP-Verordnung. Konsequenzen: Rücknahme aus dem Markt, Bußgelder, Reputationsschaden.