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Wissen: CLP 2023/707

CLP-Verordnung 2023/707: Die fünf neuen Gefahrenklassen ED-HH, ED-ENV, PMT, vPvM und PBT-erweitert

Die delegierte Verordnung (EU) 2023/707 erweitert das CLP-System um drei neue, rein europäische Gefahrenklassen-Gruppen — endokrine Disruptoren, persistente mobile Stoffe und eine schärfere PBT-Definition. Was Hersteller, Importeure und Formulierer jetzt wissen müssen.

Was ist die delegierte Verordnung (EU) 2023/707?

Die delegierte Verordnung (EU) 2023/707 der Europäischen Kommission vom 19. Dezember 2022, veröffentlicht im Amtsblatt am 31. März 2023, ändert die CLP-Verordnung (EG) 1272/2008. Sie führt drei neue, rein europäische Gefahrenklassen-Gruppen ein, die im UN-GHS bisher nicht existieren: endokrine Disruptoren (ED) mit Wirkung auf den Menschen (ED-HH) und auf die Umwelt (ED-ENV), PMT/vPvM (persistente, mobile und toxische Stoffe) sowie eine erweiterte PBT/vPvB-Definition.

Hintergrund ist die EU-Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit (CSS) im Rahmen des Green Deal. Stoffe, die auf Hormonsystem oder Wasser-Resourcen wirken, sollen frühzeitig identifiziert und mit Pflicht-Klassifizierung in der Lieferkette kommuniziert werden.

Die fünf neuen Gefahrenklassen im Überblick

ED-HH — Endokrine Disruptoren (humangesundheitliche Wirkung)

Stoffe, die das Hormonsystem des Menschen so beeinträchtigen, dass Schädigungen zu erwarten sind. Beispiele: Bisphenol A, bestimmte Phthalate, einzelne Konservierungsmittel.

ED-ENV — Endokrine Disruptoren (Umwelt-Wirkung)

Stoffe, die das Hormonsystem von Tieren so beeinträchtigen, dass Populations-Effekte zu erwarten sind. Beispiele: bestimmte Pestizide, bromierte Flammschutzmittel.

PMT — Persistent, mobil, toxisch

Stoffe, die in der Umwelt nicht abgebaut werden, sich gut im Wasser bewegen und toxisch sind. Hohe Relevanz für Trinkwasser-Resourcen. Beispiele: PFAS, bestimmte perfluorierte Carbonsäuren.

vPvM — sehr persistent, sehr mobil

Eine schärfere Variante von PMT mit höheren Schwellenwerten für Persistenz und Mobilität.

PBT erweitert

Die bisherige PBT-Definition (persistent, bioakkumulierend, toxisch) wurde nach 2023/707-Kriterien überarbeitet — vor allem die Schwellen für Persistenz und Bioakkumulation wurden angepasst.

Fristen und Übergangszeiträume

Die Übergangsfristen sind getrennt nach Stoffen und Gemischen, jeweils nach „neu in Verkehr gebracht“ und „Bestand“:

  • Stoffe — neu in Verkehr gebracht: seit 1. Mai 2025
  • Stoffe — Bestand: bis 1. November 2026
  • Gemische — neu in Verkehr gebracht: bis 1. Mai 2026
  • Gemische — Bestand: bis 1. Mai 2028

Wichtig: Es gibt kein pauschales Marktverbot ab 1. Mai 2026 für alle Datenblätter. Die Stichtage gelten getrennt — wer die jeweilige Frist verpasst, verliert die Berechtigung zum In-Verkehr-Bringen.

Welche SDB-Abschnitte sind betroffen?

Re-Klassifizierungen wirken sich primär auf folgende Abschnitte des Sicherheitsdatenblatts aus:

  • Abschnitt 2 — Mögliche Gefahren: neue GHS-Piktogramme, neue H-Sätze, neue Signal-Wörter
  • Abschnitt 3 — Zusammensetzung/Inhaltsstoffe: aktualisierte Klassifizierungen pro Inhaltsstoff
  • Abschnitt 9 — Physikalische und chemische Eigenschaften: ggf. Mobilität (logKow, logD, Henry)
  • Abschnitt 12 — Umweltbezogene Angaben: Persistenz, Bioakkumulation, Mobilität
  • Abschnitt 16 — Sonstige Angaben: Versionsnotiz mit Begründung der Änderung

Wie patchst du bestehende SDBs?

Praktisches Vorgehen für ein typisches KMU mit 250 SDBs:

  1. Bestandsaufnahme: Alle aktuellen SDBs digital erfassen, Stoff-Liste je SDB extrahieren.
  2. Priorisierung: SDBs nach Vertriebsmenge und Risiko-Profil priorisieren — nicht alle gleichzeitig anfassen.
  3. Klassifizierung: Pro Stoff gegen ECHA-C&L-Inventar abgleichen, ED/PMT/vPvM-Status klären, Begründung dokumentieren.
  4. Patch: Abschnitt 2 mit neuen Klassifizierungen aktualisieren, Abschnitt 16 mit Versionsnotiz ergänzen, neuen Versionsstand anlegen.
  5. Multi-Sprach-Export: SDB in alle relevanten EU-Sprachen übersetzen.
  6. PCN-Update: Wenn Klassifizierung sich ändert, ist die Poison Centre Notification zu aktualisieren — UFI-Code ggf. neu zu generieren.

Tools und Quellen

Die ECHA C&L-Datenbank ist die maßgebliche Quelle für harmonisierte Klassifizierungen. Der ECHA-Leitfaden zur Erstellung von SDBs beschreibt die Pflicht-Inhalte je Abschnitt. Der REACH-CLP-Biozid- Helpdesk der BAuA bietet kostenlose Beratung für deutsche Unternehmen.

FAQ

Siehe Frage-Box unten.

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Häufige Fragen

Was ist konkret neu an 2023/707?

Drei neue Gefahrenklassen-Gruppen: ED (für endokrine Disruptoren mit Wirkung auf Mensch und Umwelt), PMT/vPvM (persistent, mobil, toxisch) und eine erweiterte PBT/vPvB-Definition. Diese Klassen existieren bisher nur in der EU — andere GHS-Regionen ziehen noch nicht nach.

Wer ist betroffen?

Alle, die Stoffe oder Gemische in der EU in Verkehr bringen — Hersteller, Importeure, Formulierer und Distributoren. Die ECHA schätzt rund 12.000 Unternehmen allein in Deutschland.

Wie streng ist die Stichtag-Logik?

Sehr streng. Wer nach dem Stichtag ohne korrekte Klassifizierung in Verkehr bringt, verstößt gegen die CLP-Verordnung. Konsequenzen: Rücknahme aus dem Markt, Bußgelder, Reputationsschaden.

Quellen und weiterführende Links

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